Unsere Leistungen

Wir bieten unseren Fahrschülern eine gute und solide Ausbildung zu fairen Konditionen. Die langjährige Berufserfahrung unserer freundlichen Fahrlehrer macht das Lernen besonders einfach und unterstützt Sie bei dem Weg zum Führerschein.


Bei der Vorbereitung stehen wir Ihnen zur Seite und beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen. Lassen Sie sich nicht drängen oder unter Druck setzen: Mit unserer Ausbildung und konzentriertem Lernen müssen Sie keine Angst vor den Prüfungen haben.

Informieren Sie sich auch direkt in unserer Fahrschule. Wir beraten Sie fachkundig und gerne!

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Führerscheinklassen

Klasse - Mofa

Mofa-Prüfbescheinigung (keine Führerscheinklasse )

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h
  • Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein
  • Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung

Erwerb: direkt
Mindestalter: 15 Jahre
Einschluss: keine weitere Klasse

Klasse - AM

Leichtkraftfahrzeuge und Kleinkrafträder mit max. 50 cm³ Hubraum

  • Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h
  • mit max. 50 cm³ Hubraum bzw.max 4 kW Nenndauerleistung
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)

Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: keine weitere Klasse

Klasse - A1

Krafträder von bis zu 125 cm³

  • Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
  • Motorleistung, von nicht mehr als 11kW
  • dreirädrige Kleinkrafträder einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM

Klasse - A2S

Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • Bedingung: Vorbesitzt der Klasse A1
  • mind. 2 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 - Erwerb vor 1.4.1980

Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1

Klasse - A2

Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,
  • das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt

Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1

Klasse - AS

Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • Bedingung: Vorbesitzt der Klasse A2
  • mind. 2 Jahre

Erwerb: direkt
Mindestalter: 20 Jahre
Einschluss: AM, A1, A2

Klasse - A

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³

  • Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • mit einer Leistung über 15 kW

Erwerb: direkt
Mindestalter: 24 Jahre
Einschluss: AM, A1, A2

Klasse - B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A

  • zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
  • Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird

Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre, 17 bei begleitetem Fahren

Einschluss: AM, L

Klasse - BE

Fahrzeugkombinationen - Kraftfahrzeug mit Anhänger

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers max. 3500 kga

Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre, 17 bei begleitetem Fahren

Einschluss: keine Klassen

Klasse - B96

Fahrzeugkombinationen - Kraftfahrzeug mit Anhänger

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
  • zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 4250 kg

Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre, 17 bei begleitetem Fahren

Einschluss: keine Klassen

Klasse - C1

Leichtere LKW

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
  • ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: KlasseB
Einschluss: Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1

Klasse - C1E

Leichtere Lastzüge

  • Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
  • Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.


Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.

Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C1
Einschluss: Die Klassen BE,
bei Besitz von D1: D1E

Klasse - C

schwere LKW

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
  • ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Erwerb: direkt
Mindestalter: 21/18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: Klasse C1

Klasse - CE

schwere Lastzüge

  • Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.

Erwerb: direkt
Mindestalter: 21/18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C
Einschluss: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE

Klasse - L

Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen

  • Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h
  • mit Anhängern bis 25 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h

Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: keine Klassen